Die Preise beziehen sich auf die Honorarrichtlinien (überarbeitet 2021) des österreichischen Verbandes
der Diätologie.
Gesetzliche Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, KUF)
Die gesetzlichen Krankenkassen in
Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
SVS Versicherte
Selbstständige
Unternehmer erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS €
100,00, u. a. für Ernährungsberatungen bei Diätolog*innen. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie direkt auf der SVS-Website.
Private Zusatzversicherungen
Bei Abschluss mancher privater
Zusatz-Krankenversicherung könnte die Versicherung das gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernehmen. Bitte treten Sie dazu mit Ihrer Versicherung selbst in Kontakt. Dazu reichen Sie die
Honorarrechnung und eine Überweisung Ihres Hausarztes beim Versicherungsunternehmen ein.