Die Preise beziehen sich auf die Honorarrichtlinien (überarbeitet 2023) des österreichischen Verbandes der Diätologie. 

Rückerstattung

Gesetzliche Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, KUF)

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

 

SVS Versicherte

Selbstständige Unternehmer erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS € 100,00, u. a. für Ernährungsberatungen bei Diätolog*innen. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie direkt auf der SVS-Website.

 

Private Zusatzversicherungen

Bei Abschluss mancher privater Zusatz-Krankenversicherung könnte die Versicherung das gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernehmen. Bitte treten Sie dazu mit Ihrer Versicherung selbst in Kontakt. Dazu reichen Sie die Honorarrechnung und eine Überweisung Ihres Hausarztes beim Versicherungsunternehmen ein.